Kinderferienaktion
Aus Anlass eines betreuten Ferienaufenthaltes ihres Kindes gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten einen Kostenzuschuss.
Der Zuschuss beträgt € 10,-- pro Kind und Aufenthaltstag.
Voraussetzungen:
- Mindestens einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten
- Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren
- Maximal können 14 Tage Ferienaufenthalt pro Kind und Jahr eingereicht werden.
- Aktion gilt für die Semester-, Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien
- Der Kostenzuschuss darf die tatsächlichen Aufenthaltskosten nicht überschreiten
- Der Antrag ist bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres einzubringen
- Geburtsurkunde (Nachweis der Elternschaft)
- Sind beide Elternteile Mitglieder der GÖD Kärnten, können beide den Antrag einreichen
Ausgenommen von dieser Kinderferienaktion sind Aufenthalte in ganzjährig geführten Einrichtungen wie Hort, BÜM und andere, sowie schulische Ferienbetreuung.
Jedes Mitglied hat um die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Kinderferienaktion mit dem entsprechenden Formular, unter Anschluss einer Aufenthalts- und Einzahlungsbestätigung, beim Landesvorstand Kärnten gesondert anzusuchen.
Diese Aktion ist vorerst bis 31.12.2024 befristet.