Geschichte der GÖD

Name, Sitz und Zweck der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

  • Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, im folgenden als GÖD bezeichnet, gehört dem Österreichischen Gewerkschaftsbund ÖGB an.
  • Sie hat ihren Sitz in Wien und erstreckt Ihre Tätigkeit über das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich. Über Beschluß des Zentralvorstandes kann der Sitz auch außerhalb Wiens verlegt werden.
  • Die GÖD ist die zuständige Organisation aller Arbeitnehmer des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, der Fonds, der Stiftungen, Anstalten und der ausgegliederten Betriebe, die entweder von Organen dieser Körperschaften verwaltet werden oder unter deren wirtschaftlichen Einfluss stehen, sowie die Zeitsoldaten des Bundesheeres.
  • Sie ist ferner zuständig für die Empfänger von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren; darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden Schüler und Studenten.
  • Die Mitgliedschaft wird durch freiwilligen Beitritt erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Gewerkschaft; dem Bewerber, dessen Aufnahme vom Vorstand abgelehnt wurde, besteht binnen 14 Tagen nach Zustellung der Ablehnung das Recht der Beschwerde an den Bundesvorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zu.
  • Zweck der Gewerkschaft ist die Vertretung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen ihrer Mitglieder; ihre Aufgaben sind im § 3 der Statuten und in den §§ 5 und 6 der Geschäftsordung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes umschrieben.
  • Im Rahmen der Unterstützungsordnung des ÖGB können Unterstützungen bzw. darüber hinausgehende Zuwendungen an notleidende Gewerkschaftsmitglieder mit Zustimmung des Vorstandes bzw. des Landesvorstandes gewährt werden.
  • Gemäß § 3 Abs. 2 lit. h der Statuten des ÖGB kann Rechtsschutz nach der Regelungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB gewährt werden. Durchführungsbestimmungen zu diesem Rechtschutzregulativ beschließt der Vorstand.

 

Geschichtliche Entwicklung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst:

Schon im 15. Jahrhundert bildeten sich Vorläufer der Gewerkschaft, die sogenannten Bruderschaften, die ersten selbständigen Gesellenvereinigungen.

Erst im vorigen Jahrhundert, als die Industrialisierung jäh anstieg und aus ehemals "freien" Handwerkern Lohnarbeiter machte, begann die eigentliche Geschichte der Gewerkschaften. Es war jedoch ein steiniger Weg bis zur Erkämpfung des Koalitionsgesetzes vom 7. April 1870, als die Verabredung von Arbeitnehmern zu gemeinschaftlicher Einstellung der Arbeit ermöglichte, um dadurch von den Arbeitgebern höheren Lohn oder günstigere Arbeitsbedingungen zu erzwingen.

Im Jahre 1893 schufen die vielen kleinen Vereinigungen eine Dachorganisation. Es war dies ein Erfolg in der Entwicklung, der, von Staat und Unternehmern unabhängig, nur vom starken Zusammengehörigkeitsgefühl und der Solidarität der Mitglieder getragen wurde. Der Wirkungsbereich der Gewerkschaften erstreckte sich damals auf das weite Gebiet der Monarchie mit 53 Millionen Einwohnern. Durch den Zusammenbruch im Jahr 1918 schrumpfte dieses große Staatsgebilde zur Republik Österreich.

Im Jahr 1934 erlitt die Gewerkschaftsbewegung neuerlich einen Rückschlag.

Die Freien Gewerkschaften wurden aufgelöst und auch die Christlichen Gewerkschaften zur Selbstauflösung gezwungen. Von 1939 bis 1945 war jede Art von Gewerkschaftsbewegung überhaupt verboten.

All diese Wirren haben aber den echten Gewerkschaftsgedanken nicht ausrotten können. Gleich in den ersten Tagen nach der Befreiung Wiens vom Hitlerjoch im April 1945 fanden sich etliche Funktionäre der alten Garde zusammen, um eine neue österreichische Gewerkschaftsbewegung aufzubauen.

So wie die österreichischen Arbeiter und Angestellten aus Schutt und Trümmern ihre Arteitsstätten neu aufbauten und damit Österreich zu einem neuen Aufstieg verhalfen, so schufen auch die tatkräftigen Funktionäre des Aktionskomitees und alle, die gleichen Willens waren, buchstäblich aus dem Nichts in unermüdlicher Kleinarbeit die moderne österreichische Gewerkschaftsbewegung.

 

Der Österreichische Gewerkschaftsbund wurde am 30. April 1945 gegründet. Der Österreichische Gewerkschaftsbund stellt die größte österreichische Arbeitnehmerbewegung dar. Die Berufsvereinigung umfasst alle unselbständigen Erwerbstätigen.

Die offizielle Gründung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes erfolgte bereits am 15. April 1945 unter dem Vorsitz von Johann Böhm, der schon in der Zwischenkriegszeit für den gewerkschaftlichen Einheitsgedanken eingetreten war.

Voraussetzung für die Gültigkeit der ÖGB-Gründung war die Zustimmung der russischen Militärkommandatur, die am 30. April 1945 von der Österreichischen Delegation, bestehend aus Böhm, Fiala, Weiberger, Krisch und Smeykal, beim russischen Kommandanten, General Alexej Blagodatow, eingeholt worden ist.

Die Delegation überreichte ein in Deutsch gehaltenes Ansuchen und eine russische Übersetzung in Cyrillisch. Das cyrillische Schreiben des Österreichischen Gewerkschaftsbundes war handgeschrieben. Die russische Militärkommandatur tat sich nicht sehr viel an mit einer Antwort: Am Rande des Ansuchens des ÖGB vermerkte der zuständige sowjetische Offizier, ebenfalls handschriftlich, dass die Kommandatur der Gründung des ÖGB zustimme.