Bildungsförderung
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fördert die Weiterbildung ihrer Mitglieder mit dem Bildungsförderungsbeitrag.
Voraussetzungen
- Förderbar sind Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft absolviert wurden. Weitere Voraussetzungen sind Beitragswahrheit sowie keine Zahlungsrückstände. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50 %, nach 6 Monaten zu 100 % gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss laut Bestätigung möglich.
Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für
- Dienstprüfungen/Grundausbildungen
- Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD, bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.
Berechnung des Förderungsbeitrages
- Alle unten genannten Beträge gelten für Abschlüsse im Jahr 2024 (für Abschlüsse aus 2023, die in der einjährigen
Nachreichfrist einlangen, gelten die Beträge aus 2023) - eintägige Bildungsveranstaltungen (mind. zwei), von mind. 12 Stunden Dauer, können pro Jahr mit einmalig € 60,- gefördert werden.
- Bei Ausbildungen in modularer oder geblockter Form, wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.
- Bei ECTS bemessenen Ausbildungen werden immer die Credits herangezogen, unabhängig von der dafür aufgewendeten Zeit.
Nach Dauer bemessene Ausbildungen
Ausbildungsdauer | Betrag |
2 Tage bis 14 Tage (Mindestdauer 12 Stunden) | € 60,- |
mehr als 2 Wochen bis 6 Monate | € 80,- |
mehr als 6 Monate bis 1 Jahr | € 100,- |
mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre | € 200,- |
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre | € 300,- |
mehr als 3 Jahre | € 400,- |
Nach ECTS bemessene Ausbildungen:1)
Für Ausbildungen, die nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkten bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbeitrag von € 90,- pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS)
ECTS-Punkte Betrag
Bis 4 ECTS Punkte € 60,-
5 - 40 ECTS Punkte € 80,-
41 - 60 ECTS Punkte € 100,-
Über 60 ECTS Punkte ECTS x € 1,70
1)Zum Nachweis der ECTS ist dem Ansuchen der Diplomzusatz (Diploma Supplement – DS) vorzulegen.
Maximale Förderbeträge
- Nach Tagen bemessene Ausbildungen maximal € 140,- pro Kalenderjahr
- Nach ECTS bemessene Abschlüsse € 100,- pro Ausbildungsjahr der Regelstudienzeit
- Nach ECTS bemessene Ausbildungen: maximal € 400,-
- Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: € 80,- für jedes Ausbildungsjahr
- Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, ExternistInnenreifeprüfung: einmalig € 180,-
- Kurse und Fortbildungen für im Ruhestand befindliche KollegInnen: € 60,-/Jahr
Vorgehensweise
Formular downloaden oder direkt bei der GÖD Kärnten anfordern und vollständig ausgefüllt an die GÖD Kärnten senden.