Stipendien-Fonds
Katastrophenfonds des ÖGB
Dieser Fonds gewährt finanzielle Unterstützungen an jene Gewerkschaftsmitglieder, die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, Lawinen) zu Schaden gekommen sind. Der genannte Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt. Die Unterstützungsansuchen müssen über die Gewerkschaften (oder über die Landesexekutiven des ÖGB) weitergeleitet werden.
Die Unterstützungsleistung kann nicht mit der Leistung aus einer etwaigen Schadensversicherung gleichgehalten werden. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall eines Gewerkschaftsmitgliedes kann in besonderen Notfällen ebenfalls ein Beitrag aus dem Katastrophenfonds auf Antrag der zuständigen Gewerkschaft gewährt werden.
- Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt sein.
- Die Schadenshöhe ist durch Belege oder/und Kostenvoranschläge nachzuweisen.
- Auf der Schadensmeldung muss eine gemeindeamtliche Bestätigung aufscheinen, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist.
- Es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung (Hauptwohnsitz) anerkannt werden. Keinesfalls werden Schäden an Nebengebäuden, Garagen (auch dann nicht, wenn die Garage direkt an das
Wohnhaus angebaut ist) landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbel, Kraftfahrzeugen und dgl. berücksichtigt. - Einreichungsfrist maximal sechs Monate nach Eintritt des Schadens.
- Die Schadenshöhe muss mindestens € 700,- betragen.
Voraussetzungen:
- mind. 2-jährige Mitgliedschaft
- Ansuchen an die GÖD Kärnten
Anton Proksch - Fonds
Dieser Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt. Aus den Zinsen dieses Fonds können an behinderte Gewerkschaftsmitglieder oder deren Angehörige, vor allem an behinderte jugendliche Arbeitnehmer, finanzielle Zuwendungen gewährt werden.
Nähere Informationen sind bei der GÖD Kärnten erhältlich.
Voraussetzungen:
- mind. 3-jährige Mitgliedschaft
- Formloses Ansuchen an die GÖD Kärnten
Studienförderung - Johann Böhm - Fonds
Der ÖGB ist bestrebt, Studentinnen und Studenten zu fördern und in diesem Zusammenhang auch die Kooperation mit den Unversitäten zu intensivieren. Der ÖGB vergibt daher im Rahmen der dafür vorgesehenen Mittel Unterstützungen.
Gefördert werden Diplomarbeiten und Dissertationen, die sich mit Themen beschäftigen, die für die Gewerkschaftsbewegung von besonderem Interesse sind. Dabei sind grundsätzlich alle Studienfächer denkbar, vor allem aber Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.
Voraussetzungen:
- mind. 3-jährige Mitgliedschaft
- Soziale Bedürftigkeit
- Studenten/innen, deren Eltern Mitglieder des ÖGB sind und über ein geringes Familieneinkommen verfügen, oder Studierende des 2. Bildungsweges, die während der Berufstätigkeit gewerkschaftlich organisiert waren.
- Nachweis eines ausgezeichneten Studienerfolges.
Weitere Informationen bzw. Formulare sind bei der GÖD Kärnten erhältlich.
Für Auskünfte steht auch zur Verfügung das
ÖGB-Referat für Rechtspolitik
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Karl Maisel - Fonds
Der Fonds hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unterstützungen an bedürftige Gewerkschaftsmitglieder oder deren engsten Angehörigen in mannigfaltigen Notfällen bereitzustellen, vor allem dann, wenn die Bestimmungen der bestehenden Unterstützungs- und Vorsorgeeinrichtungen des ÖGB bzw. der Gewerkschaften eine finanzielle Zuwendung nicht erlauben.
Aus den Mitteln des Fonds können auch Zuschüsse für lebensrettende Operationen, für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide usw. gewährt werden.
Ausschlaggebend für eine Unterstützung ist die soziale Stellung, vor allem die Bedürftigkeit des Unterstützungswerbers.
Anträge auf Bewilligung von Unterstützungen aus dem Karl Maisel-Fonds können von Gewerkschaftsmitgliedern über das Zentralsekretariat ihrer zuständigen Gewerkschaft an den ÖGB gestellt werden.
Voraussetzungen:
- mind. 3-jährige Mitgliedschaft
- Formloses Ansuchen an die GÖD Kärnten
Weitere Informationen sind bei der GÖD Kärnten erhältlich.