Rechtsschutz
Gewerkschaftsmitglieder genießen besonderen kostenlosen Rechtsschutz!
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bietet ihren Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz in folgenden Angelegenheiten:
- Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis
- Zusammenhang mit der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion
- oder der Tätigkeit als Personalvertreter
Dies erfolgt durch eine Rechtsberatung bis hin zur Vertretung vor Gerichten, Ämtern oder Behörden. Die Vertretung erfolgt durch die Rechtsschutzsekretäre der GÖD-Rechtsabteilung oder durch von der GÖD bestellte Rechtsanwälte.
Vertretung in folgenden Verfahren ist vorgesehen:
- Vertretung in Dienstrechts- und Pensionsverfahren
- Verteidigung in Disziplinarverfahren
- Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
- Amtshaftungsverfahren
- Verfahren nach dem Organ- und Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
- Vertretung in Zivilprozessen (Schadenersatz, Schmerzensgeld)
- Exekutionsverfahren
- Verteidigung in Strafsachen, auch bei Vorsatzdelikten
- Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden
Voraussetzung für die Gewährung des Rechtsschutzes
- dienstlicher Zusammenhang
- mind. 6-monatige Mitgliedschaft bei der GÖD zum Zeitpunkt des Ereignisses
- Erstvertretung durch die GÖD
- Rechtsschutzregulativ des ÖGB
- keine Mitgliederkollission
Für PensionistInnen bieten wir Interventionen, Berechnungen udgl. an.
Antragstellung
- Formular ausfüllen
- ausführliche Sachverhaltsdarstellung (Bescheide, Ladungen, Befunde udgl.) beigeben
- über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse bzw. über die Landesleitungen einbringen