Familienunterstützung

Grundsätzliches

Familienunterstützungen werden als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gewährt.
Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:

  • Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
  • eine Familie bezieht für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

Der Bezug ist durch die Kopie eines Beleges aus dem laufenden Kalenderjahr mittels

  • Bescheid des Finanzamtes oder
  • eines Überweisungsbeleges oder
  • des Gehaltszettels mit Vermerk des Kinderzuschusses

nachzuweisen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • 12 Mitgliedsbeiträge, Beitragswahrheit, kein Rückstand
  • Persönliches Ansuchen (Formular) samt notwendiger Belege 
    (Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe, Bankverbindung).
  • Die Familienunterstützung kann, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzung, auch an Kolleginnen und Kollegen in Karenz nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur Erhaltung der Mitgliedschaft bezahlen.
  • Sammellisten können nicht genommen werden.

Höhe der Unterstützung

  • Für Familien
mit 3 Kindern € 210,00
mit 4 Kindern € 280,00
mit 5 Kindern € 350,00
mit 6 Kindern € 420,00 usw.

  • Für Familien mit erhöhter Familienbeihilfe
mit 1 Kind   € 140,00
mit 2 Kindern € 280,00
mit 3 Kindern € 420,00 usw.

 

Die Familienunterstützung wird ausnahmslos auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.

Vorgangsweise:

Formular downloaden oder direkt bei der GÖD Kärnten besorgen und vollständig ausgefüllt samt den notwendigen Belegen bitte direkt senden an:

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien

goed@goed.at