Familienunterstützung
Grundsätzliches
Familienunterstützungen werden als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gewährt.
Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:
- Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
- eine Familie bezieht für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.
Der Bezug ist durch die Kopie eines Beleges aus dem laufenden Kalenderjahr mittels
- Bescheid des Finanzamtes oder
- eines Überweisungsbeleges oder
- des Gehaltszettels mit Vermerk des Kinderzuschusses
nachzuweisen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- 12 Mitgliedsbeiträge, Beitragswahrheit, kein Rückstand
- Persönliches Ansuchen (Formular) samt notwendiger Belege
(Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe, Bankverbindung). - Die Familienunterstützung kann, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzung, auch an Kolleginnen und Kollegen in Karenz nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Weitere Informationen über die Beitragshöhe finden Sie unter www.goed.at/mitgliedsbeitrag
Höhe der Unterstützung
- Für Familien
| mit 3 Kindern | € 210,00 |
| mit 4 Kindern | € 280,00 |
| mit 5 Kindern | € 350,00 |
| mit 6 Kindern | € 420,00 usw. |
- Für Familien mit erhöhter Familienbeihilfe
| mit 1 Kind | € 140,00 |
| mit 2 Kindern | € 280,00 |
| mit 3 Kindern | € 420,00 usw. |
Die Familienunterstützung wird ausnahmslos auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.
Vorgangsweise:
Formular downloaden oder direkt bei der GÖD Kärnten besorgen und vollständig ausgefüllt samt den notwendigen Belegen bitte direkt senden an:
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
goed@goed.at