Begräbniskostenzuschuss für Angehörige
Aus Anlass eines Todesfalls in der Familie gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Begräbniskostenzuschuss.
Der Zuschuss beträgt € 100,-- (einhundert).
Voraussetzungen:
- Mind. einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten
- Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen: EhepartnerIn/LebensgefährtIn, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwister.
- Einzureichen innerhalb eines Jahres ab dem Todestag
- Kopie der Sterbeurkunde