Gesundheitsförderung

Aufgrund von Ausgaben für Zahnbehandlungen, Sehbehelfen und Hörbehelfen gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Kostenzuschuss.
Der Zuschuss beträgt, je nach Höhe der Gesamtausgaben, zwischen € 20,-- (zwanzig) und € 250,-- (zweihundertfünfzig) und wird im Sozialausschuss der GÖD Kärnten festgelegt.

Voraussetzungen:

  • Mind. einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten
  • Pro Jahr ist ein Antrag möglich
  • Mindestausgabe € 100,--
  • Rechnungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr ab Antragstellung sein
  • Rechnungen müssen auf den Namen des Mitglieds ausgestellt sein (Name des Mitglieds auf Rechnung erforderlich).
  • Ausnahmen sind Zahnregulierungen bei Kindern. Hierfür kann die Gesundheitsförderung, unter Vorlage des Bezugszettels der Familienbeihilfe sowie einer Kopie der Geburtsurkunde (Nachweis der Elternschaft) beantragt werden.

Der Antrag ist mit dem entsprechenden Formular, unter Anschluss der Rechnung in Kopie, beim Landesvorstand Kärnten einzubringen.