Unfall-Spitalgeld
Das Unfall-Spitalgeld gilt sowohl für aktive Mitglieder als auch für Gewerkschaftsmitglieder im Ruhestand.
Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes von mind. 4 Tagen gebührt ab dem 1. Tag ein Spitalgeld von € 4,00 täglich (maximal für 77 Tage).
Vorgehensweise:
- Formular ausfüllen
- Aufenthaltsbestätigung mit Angabe der Diagnose beilegen