Babyzuschuss

Aus Anlass einer Geburt gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Babyzuschuss.

Der Zuschuss beträgt € 50,- (fünfzig) pro Kind und wird in Form einer Gutscheinkarte vom Drogerie Markt (DM) vergütet.

Voraussetzungen:

  • Mindestens einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten
  • Geburtsurkunde (Nachweis der Elternschaft)
  • Einzureichen innerhalb eines Jahres ab der Geburt

Sind beide Elternteile Mitglieder der GÖD Kärnten, können zwei separate Anträge auf Babyzuschuss gestellt werden.

Während eines Karenzurlaubes nach dem Mutterschutz- Elternkarenz- oder Väterkarenzgesetzes, bleibt die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beitragsfrei aufrecht.