Babyzuschuss
Aus Anlass einer Geburt gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Babyzuschuss.
Der Zuschuss beträgt € 50,- (fünfzig) pro Kind und wird in Form einer Gutscheinkarte vom Drogerie Markt (DM) vergütet.
Voraussetzungen:
- Mindestens einjährige Mitgliedschaft zur GÖD Kärnten
- Geburtsurkunde (Nachweis der Elternschaft)
- Einzureichen innerhalb eines Jahres ab der Geburt
Sind beide Elternteile Mitglieder der GÖD Kärnten, können zwei separate Anträge auf Babyzuschuss gestellt werden.
Während eines Karenzurlaubes nach dem Mutterschutz- Elternkarenz- oder Väterkarenzgesetzes, bleibt die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beitragsfrei aufrecht.