Rechtsschutz

Gewerkschaftsmitglieder genießen besonderen kostenlosen Rechtsschutz!

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bietet ihren Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz in folgenden Angelegenheiten:

  • Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis
  • Zusammenhang mit der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion
  • oder der Tätigkeit als Personalvertreter

Dies erfolgt durch eine Rechtsberatung bis hin zur Vertretung vor Gerichten, Ämtern oder Behörden. Die Vertretung erfolgt durch die Rechtsschutzsekretäre der GÖD-Rechtsabteilung oder durch von der GÖD bestellte Rechtsanwälte.

 

Vertretung in folgenden Verfahren ist vorgesehen:

  • Vertretung in Dienstrechts- und Pensionsverfahren
  • Verteidigung in Disziplinarverfahren
  • Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
  • Amtshaftungsverfahren
  • Verfahren nach dem Organ- und Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
  • Vertretung in Zivilprozessen (Schadenersatz, Schmerzensgeld)
  • Exekutionsverfahren
  • Verteidigung in Strafsachen, auch bei Vorsatzdelikten
  • Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofbeschwerden
     

Voraussetzung für die Gewährung des Rechtsschutzes

  • dienstlicher Zusammenhang
  • mind. 6-monatige Mitgliedschaft bei der GÖD zum Zeitpunkt des Ereignisses
  • Erstvertretung durch die GÖD
  • Rechtsschutzregulativ des ÖGB
  • keine Mitgliederkollission

Für PensionistInnen bieten wir Interventionen, Berechnungen udgl. an.
 

Antragstellung

  • Formular ausfüllen
  • ausführliche Sachverhaltsdarstellung (Bescheide, Ladungen, Befunde udgl.) beigeben
  • über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse bzw. über die Landesleitungen einbringen